schnee regeln verkehr
schnee regeln verkehr

Tempo-Schild eingeschneit, geblitzt und nun?

Im Winter sorgt Schnee im Straßenverkehr nicht nur für glatte Fahrbahnen, sondern auch für rechtliche Unsicherheiten.

Muss ein Fahrzeughalter mit einem Verwarnungsgeld rechnen, wenn die Parkscheibe wegen Schnee oder Eis von außen nicht mehr lesbar ist?

Nein – zumindest dann nicht, wenn die Parkscheibe ordnungsgemäß ausgelegt wurde.

Nach den geltenden Vorschriften muss eine Parkscheibe so angebracht sein, dass sie unter normalen Bedingungen von außen gut sichtbar und lesbar ist. Wer sein Fahrzeug abstellt, die Parkscheibe korrekt einstellt und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert, hat seine Pflicht erfüllt. Schneefall oder Eisbildung, die erst nach dem Parken auftreten, liegen nicht mehr im Verantwortungsbereich der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers.

Mehrere gerichtliche Entscheidungen bestätigen diese Auslegung: Witterungseinflüsse wie Schnee oder Frost dürfen nicht zulasten des Autofahrers gehen, wenn dieser sich beim Abstellen des Fahrzeugs regelkonform verhalten hat. Allein die Tatsache, dass die Parkscheibe bei einer Kontrolle nicht mehr lesbar ist, rechtfertigt daher kein Verwarnungsgeld.

Anders sieht es aus, wenn die Parkscheibe von vornherein nicht ordnungsgemäß ausgelegt wurde. Ist sie schlecht platziert, verrutscht, nur teilweise sichtbar oder gar nicht vorhanden, kann ein Knöllchen rechtmäßig sein – unabhängig davon, ob zusätzlich Schnee auf der Scheibe liegt. In diesen Fällen liegt der Verstoß nicht in der Witterung, sondern in der fehlerhaften Auslage der Parkscheibe.

Nummernschild vereist – trotzdem gefahren. Was droht?

In Deutschland müssen Kennzeichen jederzeit gut lesbar sein. Ist dein Nummernschild durch Schnee oder Eis verdeckt und du fährst trotzdem los, gilt das als Ordnungswidrigkeit.

Mögliche Folgen:

  • Bußgeld (aktuell meist 5–20 Euro, je nach Situation)
  • Bei Vorsatz oder wiederholtem Verstoß kann es teurer werden

„Ich hab’s nicht gemerkt“ zählt nicht. Als Fahrer:in bist du verpflichtet, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob Kennzeichen sauber und lesbar sind.

Faustregel:
Wenn die Polizei dein Kennzeichen nicht lesen kann, ist es nicht okay.

Geblitzt, weil das Tempolimit-Schild zugeschneit war – was tun?

Nur erkennbare Verkehrszeichen sind verbindlich.

Wenn ein Tempolimit-Schild vollständig zugeschneit oder unlesbar war, kann ein Bußgeldbescheid angreifbar sein - aber das musst du im Zweifel belegen können.

Was hilft:

  • Fotos vom zugeschneiten Schild (z. B. direkt nach dem Blitzer)
  • Zeug:innen
  • Hinweise, dass vorher kein anderes Tempolimit galt

War das Schild teilweise sichtbar oder galt das Tempolimit schon länger (z. B. bekannte 30er-Zone), wird ein Einspruch deutlich schwieriger.

Kurz gesagt:
Unlesbares Schild = Chance auf Einspruch, aber kein Freifahrtschein.