Was ändert sich 2017?
Diese Dinge werden jetzt anders!
Diese Dinge werden jetzt anders!
HÖHERES KINDERGELD: Ab dem kommenden Jahr bekommen Sie mehr Kindergeld. Es soll in den kommenden beiden Jahren um je zwei Euro pro Monat steigen. Für Ihr erstes und zweites Kind beträgt es ab 2017 zunächst 192 und ab 2018 dann 194 Euro monatlich. Beim dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 198 und später 200 Euro, bei Ihrem vierten und jedem weiteren Kind auf 223 und schließlich 225 Euro.
STEIGENDER MINDESTLOHN: Wenn Sie Mindestlohn bekommen, dann können Sie sich ab Januar auf mehr Geld freuen. Von bislang 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde steigt das gesetzliche Grundgehalt. Für einen Beschäftigten in Vollzeit bedeutet dies ein Plus von rund 55 Euro brutto im Monat.
STROM WIRD TEURER: Sie müssen sich auf höhere Stromrechnungen einstellen. Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom steigt um gut einen halben Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
TELEFONIEREN IM AUSLAND: Wenn Sie nächstes Jahr Urlaub im europäischen Ausland machen wollen, dann müssen Sie sich keine Gedanken mehr um die Telefonrechnung machen. Ab Mitte Juni soll nach dem Willen der EU-Kommission das gebührenfreie Roaming ohne zeitliche Einschränkung kommen. Im EU-Ausland kann dann zu genau demselben Preis wie im Heimatland telefoniert werden.
NEUER 50-EURO-SCHEIN: Ab April 2017 haben Sie auch den neu gestalteten 50-Euro-Schein im Portmonee. Der neue 50-Euro-Schein soll fälschungssicherer sein. Es ist nach dem Fünf-, dem Zehn- und dem 20-Euro-Schein die vierte Banknote, die seit 2013 ausgetauscht wird.
RETTUNGSGASSE: Wissen Sie noch, wie eine Rettungsgasse zu bilden ist? Wenn nicht, ist das nicht schlimm, denn ab dem 1.1. gibt es eine neue Regelung. Die Rettungsgasse muss dann auf allen Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen der äußerst linken und der angrenzenden rechten Fahrspur gebildet werden. Das bedeutet, dass alle Fahrer auf der linken Spur nach links ausweichen müssen und in der Mitte und auf der rechten Fahrspur nach rechts.
FAHRRAD UND ELTERN: Wenn Sie mit Ihrem Kind mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen sie nächstes Jahr nicht mehr auf der Straße fahren, während Ihr Kind auf dem Fußweg fährt, sondern dürfen mit auf dem Fußweg fahren.
HANDY AM STEUER: Im kommenden Jahr sollen nicht nur die Bußgelder erhöht werden, wenn Sie mit Handy am Steuer erwischt werden, sondern sollen auch Tablets und andere Geräte mit in die Regelung fallen.
VEREINFACHUNG BEI SPENDENQUITTUNG: Wenn Sie Spenden (Zum Beispiel bei unserer Spendensongaktion) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen wollen, dann müssen Sie dem Finanzamt den Nachweis ab kommenden Jahr nur noch auf Anfrage vorlegen.
DVB-T: In der Nacht vom 28. März zum 29. März wird das DVB-T Signal auf den neuen Standard DVB-T2 HD umgestellt. Das bedeutet, dass Sie sich zum Beispiel eine zusätzliche Settop-Box besorgen müssen, um weiter Fernsehsignale zu empfangen. Auch für private Sender müssen Sie in Zukunft Beiträge bezahlen.
STAUBSAUGER: Ab 1. September dürfen neue Staubsauger laut EU Verordnung nur noch eine Leistung von 900 Watt haben. Sie müssen sich aber keine Sorgen machen, dass Sie Ihren Teppich nicht mehr sauber bekommen, denn bei Stiftung Warentest schneiden die Geräte, die der jetzt schon der neuen Verordnung entsprechen, besser ab.